Zurrgurt
Besteht aus:
Spannmittel
Spannelement
Verbindungselement
Einteiliger Zurrgurt | Zweiteiliger Zurrgurt |
Benötigt keine Verbindungselemente | Verbindungselement |
Besitzt nur Spannelemente | Band und Spannelemente |
Folgende Herstellerkennzeichnung (Angaben auf dem Etikett) muss ein Zurrgut aufweisen:
Spannelemente:
Vorteil von ABS-Ratschen:
Das Gut kommt gerät bei Lösen der Ratsche nicht in Bewegung, wenn es nicht im Gleichgewicht ist. Es können also rechtzeitig Maßnahmen gegen Kippgefahr eingeleitet werden.
Ladungssicherung bei Verwendung von Zurrgurten:
Zeichen für abgenutzte Zurrgute:
Zurrkette:
Datei:Zurrkette.jpg
Besteht aus:
Zur Ladungssicherung sind ausschließlich Rundstahlketten der Güterklasse 8 zulässig!
Spannelemente:
Kennzeichnung:
Verbindungselemente:
Vorgeschriebene Kennzeichnung:
Kennzeichnungsanhänger beweglich anbringen, darf nicht verloren gehen
Herstellerangaben
Fertigungsdatum
Höchstzurrkraft
Spannkraft
Nenndicke der Kette
Güteklasse
Hinweis: Nicht heben / Nur zurren
DIN EN 12195-3
Anzeichen, dass Zurrketten nicht mehr verwendet werden können:
Zurrpunkte:
Sie sind am Fahrzeug befestigt, Zurrmittel können mit ihnen verbunden sein. Lastkraftwagen, Anhänger und Sattelanhänger mit Pritschenaufbauten müssen mit Zurrpunkten ausgestattet sein.
Anbringung und Anzahl:
Zwischen ersten Zurrpunkt und Stirnwand sowie zwischen letzten Zurrpunkt und Ende der Ladefläche darf der Abstand in Längsrichtung max. 0,5 m betragen.
Abstand zwischen Zurrpunkten in Längsrichtung darf max. 1,2 m betragen.
Fahrzeuge müssen ein Hinweisschild oder Angaben am Zurrpunkt über die zulässige Zugkraft aufweisen.
Zulässige Zugkraft | Zulässiges Gesamtgewicht |
mindestens 400 daN | bis 3,5 t |
mindestens 800 daN | über 3,5 t bis 7,5 t |
mindestens 1000 daN | über 7,5 t bis 12 t |
mindestens 2000 daN | über 12 t |