2.8 Arten von Zurrmitteln

Zurrgurt

Besteht aus:

Spannmittel

Spannelement

Verbindungselement

Einteiliger ZurrgurtZweiteiliger Zurrgurt
Benötigt keine VerbindungselementeVerbindungselement
Besitzt nur SpannelementeBand und Spannelemente

Folgende Herstellerkennzeichnung (Angaben auf dem Etikett) muss ein Zurrgut aufweisen:

  • Hersteller
  • Fertigungsdatum
  • Werkstoffkurzzeichen
  • Gurtlänge
  • Dehnung in %
  • Zurrkraft
  • Normale Handkraft
  • Normale Spannkraft

Spannelemente:

  • Ratschen
  • Winden (am Fahrzeug zu montieren) besitzt eine hohe Vorspannkraft
  • Klemmschlösser

Vorteil von ABS-Ratschen:

Das Gut kommt gerät bei Lösen der Ratsche nicht in Bewegung, wenn es nicht im Gleichgewicht ist. Es können also rechtzeitig Maßnahmen gegen Kippgefahr eingeleitet werden.

Ladungssicherung bei Verwendung von Zurrgurten:

  • Kantenwinkel beim Niederzurren
  • Antirutschmatten
  • Keile
  • Verbindungselemente immer von innen nach außen einhaken damit kein Aushängen aus dem Zurrpunkt entsteht.

Zeichen für abgenutzte Zurrgute:

  • Unter folgenden Umständen dürfen Zurrgurte nicht mehr zur Ladungssicherung verwendet werden:
  • Herstellerinformation nicht mehr lesbar oder vorhanden
  • Verformung, Einkerbungen des Gurtes
  • Beschädigte Nahtverbindungen
  • Garnbrüche
  • Verschleiß oder Korrosion der Ratsche
  • Verformung der Schlitzwelle
  • Brüche an der Ratsche
  • Hakenmaul zu stark aufgeweitet (mehr als 5%)
  • Hakensicherung ist defekt
  • Verformung, starke Korrosion der Haken
  • Risse oder Kerben an den Haken
  • Anzeichen nachträglicher Schweißungen der Haken

Zurrkette:

Datei:Zurrkette.jpg

Besteht aus:

  • Spannmittel
  • Spannelement
  • Verbindungselement

Zur Ladungssicherung sind ausschließlich Rundstahlketten der Güterklasse 8 zulässig!

Spannelemente:

  • Spindelspanner
  • Ratschlastspanner
  • Merzweck-Ratschenzug

Kennzeichnung:

  • Herstellerkennzeichen (Etikett)
  • Kettendurchmesser (Kennnummer)
  • Güterklasse

Verbindungselemente:

  • Zurrhaken
  • Endglied
  • Schäkel
  • Verbindungsschloss
  • Verkürzungselement

Vorgeschriebene Kennzeichnung:

Kennzeichnungsanhänger beweglich anbringen, darf nicht verloren gehen

Herstellerangaben

Fertigungsdatum

Höchstzurrkraft

Spannkraft

Nenndicke der Kette

Güteklasse

Hinweis: Nicht heben / Nur zurren

DIN EN 12195-3

Anzeichen, dass Zurrketten nicht mehr verwendet werden können:

  • Verschleiß an den Kettengliedern um mehr als 10 % der Nenndicke
  • Kettenglied über 5 % des Teilungsmaßes gedehnt
  • Weist Schnitte, Rillen, Kerben oder Anrisse auf
  • Sehr starke Korrosion
  • Durch Hitze verfürbt
  • Anzeichen nachträglicher Schweißungen
  • Angaben auf Anhänger sind unleserlich
  • Kennzeichungsanhänger fehlt
  • Kettenglieder sind verdreht

Zurrpunkte:

Sie sind am Fahrzeug befestigt, Zurrmittel können mit ihnen verbunden sein. Lastkraftwagen, Anhänger und Sattelanhänger mit Pritschenaufbauten müssen mit Zurrpunkten ausgestattet sein.

Anbringung und Anzahl:

Zwischen ersten Zurrpunkt und Stirnwand sowie zwischen letzten Zurrpunkt und Ende der Ladefläche darf der Abstand in Längsrichtung max. 0,5 m betragen.

Abstand zwischen Zurrpunkten in Längsrichtung darf max. 1,2 m betragen.

Fahrzeuge müssen ein Hinweisschild oder Angaben am Zurrpunkt über die zulässige Zugkraft aufweisen.

Zulässige ZugkraftZulässiges Gesamtgewicht
mindestens 400 daNbis 3,5 t
mindestens 800 daNüber 3,5 t bis 7,5 t
mindestens 1000 daNüber 7,5 t bis 12 t
mindestens 2000 daNüber 12 t