2.11 Ladungssicherung

Warum Ladungssicherung:

  • Fahrer, Beifahrer und andere Verkehrsteilnehmer sollen nicht gefährdet werden
  • Verrutschen und Kippen des Ladegutes soll verhindert werden
  • Ladung, Fahrzeug und Straße sollen nicht beschädigt werden

Man benötigt keine Ladungssicherung für Schüttgut, wenn es nicht über die Bordwände ragt und abgedeckt wird als Schutz vor Fahrtwind. Besteht ein fester Fahrzeugaufbau und wird die Ladung formschlüssig verbaut ist auch keine Ladungssicherung notwendig.

Nutzlast bzw. Nutzvolumen:

Ermittlung höchste zulässige Nutzlast:

Höchstes zulässiges Gesamtgewicht – Eigengewicht des Fahrzeuges = höchste zulässige Nutzlast

Höchste zulässige Nutzlast des Zugfahrzeuges + höchste zulässige Nutzlast des Anhängers= höchste zulässige Nutzlast der Fahrzeugkombination

Berechnung der Nutzfläche:

Länge der Nutzfläche x Breite der Nutzfläche

Berechnung des Nutzvolumens: Nutzfläche x Höhe des nutzbaren Aufbaues